Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

Maßgeblich für den Abschluss und die Abwicklung des Reisevertrages sind die Vorschriften der §§ 651a – y BGB. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.

Verzeichnis

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen kann, bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages nach Maßgabe der Reiseausschreibung verbindlich an. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Reiseausschreibung für den Zeitraum (z.B. Anzeige, veranstaltereigene Webseite, Prospekt), den sonstigen vorvertraglichen Informationen sowie den darauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung / Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte werden nicht Vertragsbestandteil. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter/Innen des Veranstalters nicht befugt. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Reisenden zustande.

1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Veranstalters, an das dieser für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende diesem zustimmt. Die Annahme kann durch schlüssige Erklärung, wie z.B. durch Zahlung des Reisepreises, Anzahlung oder Antritt der Reise erfolgen.

1.3 Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters dem Reisenden bei einer telefonischen Reiseanmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reisebedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrages.

1.4 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungs-unternehmen) sind nicht bevollmächtigt, für den Veranstalter Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die vom Veranstalter vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.5 Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.6 Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen.

1.7 Der Reisende wird gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie eine Unterrichtung sobald die Identität endgültig feststeht. Ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird unverzüglich mitgeteilt. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en

 

2. Bezahlung

2.1 Mit Erhalt der Reisebestätigung wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Reisebeginn und ohne erneute Aufforderung fällig. Bei Reiseanmeldungen, die weniger als vier Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig und die Zahlung kann bei der Anmeldung durch Kreditkartenzahlung oder PayPal sichergestellt werden.

2.2 Im Falle Ihrer online Buchung können Sie die Reise mit Kreditkarte oder mittels PayPal bezahlen. Dafür benötigen wir Ihre Adresse oder ggfls. des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zur Abbuchung von Ihrer Kreditkarte. Es werden Ihnen darüber hinaus verschiedene Zahlungsmodalitäten (Einmal- u. Zweimalzahlung) zur Auswahl angezeigt.

2.3 Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, vom Reisevertrag zurück zu treten, und erhebt die aus Ziffer 4 ersichtlichen Rücktrittskosten.

 

3. Übertragung, Umbuchung und Leistungsänderungen

3.1 Der Reisende hat das Recht, den Reisevertrag gemäß §651e BGB auf eine andere geeignete Person innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn zu übertragen. Anspruch des Reisenden nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungswünsche müssen grundsätzlich durch den Veranstalter geprüft werden und werden, im Falle einer möglichen Umbuchung, mit mind. 30,- € je Vorgang berechnet zzgl. evtl. anfallende Mehrkosten, die sich durch die Änderung bei den Leistungsträgern ergeben.

3.2 Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor der Buchung informiert wird. Der Veranstalter ist berechtigt, einseitige Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, vorzunehmen, sofern diese nicht den Reisepreis betreffen und unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, in diesem Rahmen An- und Abflugzeiten sowie die angegebene Fluggesellschaft in eine gleichwertige nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig wird, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben und die für den Reisenden zumutbar sind.

 

4. Rücktritt seitens des Reisenden

4.1 Der Reisende kann jederzeit zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, unter Angabe der Reisevertragsnummer, den Rücktritt schriftlich beim Veranstalter oder Reisevermittler zu erklären. Bereits ausgehändigte Reiseunterlagen sind zurückzugeben. Stattdessen kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung (sofern kein Ersatz-Reisender gestellt wird) wie folgt pro Person berechnet:

  1. Busreisen
    • bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20 %
    • ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 50 %
    • ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 75 %
    • ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 85 %
    • ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Antritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%
  2. Flugreisen
    • bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 25 %
    • ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 55 %
    • ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 80 %
    • ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 85 %
    • ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Antritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%
  3. Schiffsreisen
    • bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 25 %
    • ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 60 %
    • ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 80 %
    • ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 90 %
    • ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Antritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 %
  4. Nur-Flug-Buchungen:
    • Stornierung vor Ausstellung des Tickets 25€
    • bei Stornierung nach Ausstellung des Tickets und vor Reiseantritt 100%
  5. Reisen mit dem Kauf von Eintrittskarten:
    • Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Musicals) bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30%, ab 21. Tag vor Reisebeginn 80%.

4.2 Die Rücktrittsentschädigungen gelten, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen und vorvertraglicher Informationen andere Bedingungen vereinbart wurden. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.3 Es wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung empfohlen. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

 

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

5.1 Bei Nichterreichen der für die Durchführung aller Reisen erforderliche Mindestteilnehmerzahl von weniger als 25 Personen pro Reise oder weniger als die ausdrücklich im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis 5 Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im Fall des Rücktritts des Reiseveranstalters ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

5.2 Der Veranstalter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung entweder die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen/erstatteten Erträge.

 

6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

6.1 Der Veranstalter wird Staatsangehörige des EU-Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

6.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen (z.B. Rücktrittskosten), gehen zu seinen Lasten, es sei denn sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters verursacht.

6.3 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter eigene Pflichten verletzt hat.

 

7. Haftung

7.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

7.2 Die deliktische Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

7.3 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistung in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich war.

 

8. Mitwirkungspflicht

8.1 Der Reiseanmelder bzw. der Reisende hat den Veranstalter unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt erhalten hat.

8.2 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, können weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatz-ansprüche nach § 651n BGB geltend gemacht werden. Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich dem örtlichen Vertreter des Veranstalters anzuzeigen. Ist ein solcher Vertreter am Urlaubsort nicht vorhanden / vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Veranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit der Ansprechpartner wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit der Reisebestätigung, unterrichtet. Der Reisende kann die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Die Reiseleitung oder sonstige Vertreter des Veranstalters am Urlaubsort sind nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.

8.3 Sollte der Reisende den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen möchten, hat dieser dem Veranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.4 Gepäckschäden, -verlust oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Reiseveranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadensanzeige ist bei Gepäck-beschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck dem Veranstalter oder dem Reisevermittler nach Maßgabe der Ziffer 8.2 anzuzeigen.

8.5 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 – 7 BGB sind dem Reiseveranstalter gegenüber geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reiseleistungen über diesen Reisevermittler gebucht waren. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

 

9. Sonstige Bestimmungen

9.1 Die dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet, gespeichert und weitergegeben sowie im rechtlich zulässigen Rahmen werblich genutzt. Die Datenschutzrichtlinien des Veranstalters sind einsehbar unter https://www.sr-travel.de/Datenschutz. Personenbezogene Daten werden nach den jeweils aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen geschützt.

9.2. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Veranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages.

9.3 OS-Plattform: Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. SR Travel GmbH & Co.KG nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Daher kann auch die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.

9.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Veranstalter die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den Veranstalter ausschließlich an dessen Sitz verklagen.

9.5 Die vorstehenden Bedingungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

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Stand: Januar 2021

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